Fremdwährungs-Ausweis
In Österreich war es zumindest bis 28. Februar 2002 Vorschrift, auf den Rechnungen die Euro-Endsumme auch in der alten Währung auszuweisen. Vermutlich wird dies noch länger als es das Gesetz vorschreibt ein guter Brauch werden. Wir können uns gut an die Franzosen erinnern, die noch zehn Jahre nach der 1:100-Umstellung des Franc noch in „alten Franc“ rechneten. Sie können den Fremdwährungsausweis generell für alle Rechnungen mit dem Kreuzchen ein- oder ausschalten. Natürlich ist dieser Fremdwährungsausweis auch interessant, wenn Sie in ein Nachbarland liefern.
Kurzzeichen Fremdwährung
Setzen Sie hier das an den Börsen verwendete Kurzzeichen für die auszuweisende Fremdwährung ein. SFR, DEM oder ATS etc.
Kurs
Setzen Sie hier den offiziellen Kurs ein
Wie umrechnen?
Hier geben Sie mit Kreuzchen im Feld „multiplizieren“ oder „dividieren“ an, wie die Umrechnung aus der Hauswährung zu erfolgen hat. Überprüfen Sie mit einem Rechenbeispiel die Richtigkeit Ihrer Eingaben!