Die Bundesabgabenordnung (BAO) legt im §131, Absatz 4, fest, dass Erleichterungen zur Registrierkassen-Sicherheits-Verordnung (RKSV) im Falle der „Kalten-Hände-Regelung“ möglich sind. Allerdings nur bei Umsätzen (je Fahrverkäufer!) von nicht mehr als 30.000,- / Jahr !! https://www.jusline.at/gesetz/bao/paragraf/131
Anmerkung: Falls der Umsatz eines oder mehrer Fahrverkäufer einen jährlichen Umsatz von € 30.000,- überschreitet, so wollen wir in diesem Zusammenhang eindringlich darauf hinweisen, dass wir auch Tablets mit unserer Kassen-Software „Touch Extra!“ samt der vorgeschriebenen RKSV-Sicherheitseinrichtung anbieten!! |
Achtung! Voraussetzung für die folgenden Ausführungen ist natürlich, dass alle Fahrer im „Kunden“-Datensatz mit dem Kundentyp „Fahrer“ und einer „Fahrernummer“ (1-999) versehen wurden! Die Änderung kann auch rückwirkend erfolgen.
Voraussetzung für den Bon-Druck ist natürlich, dass eine Registrierkasse (samt RKSV-Signatur-Einheit) mit dem Programm Bäckerei Plus! verbunden ist! zB per Netzwerk oder am gleichen Computer …
(Die Fahrer-Namen wurden aus Datenschutzgründen aus dem Bild gelöscht!)
In dieser Tabelle sehen Sie die Umsätze jeder Fahrerin / jedes Fahrers nach Datum aufsteigend gelistet. Diese Tabelle ist natürlich nach den Regeln aller Tabellen in Bäckerei Plus! sortierbar, druckbar und durchsuchbar. (Siehe Videos zu den Tabellen: https://www.backplus.at/index.php/beispiel-seite/baeckerei-plus-die-versionen/baeckerei-plus-v2/videos-zu-baeckerei-plus-v2/ )
Wie geht man bei dieser Art von „Fahrerabrechnung“ vor?
1) Der Fahrer erhält seine Ware mit einem oder mehreren Lieferscheinen, die Sie in Bäckerei Plus! erfasst haben. Achten Sie darauf, dass der Fahrer nur mit den Mengen abfährt, die Sie tatsächlich im Lieferschein eingetragen haben! Kontrolle!! Korrigieren Sie mitgenommene Mehr- oder Mindermengen in den Lieferscheinen.
2) Der Fahrer verkauft an die Kunden seiner Tour. Gesetzlich vorgeschrieben ist immer die Erteilung eines Belegs (zB Kassablock)! Sie benötigen von jedem Beleg einen Durchschlag!
3) Der Fahrer kommt von seiner Tour zurück. Die zurückgebrachte Ware wird gezählt! (Drucken Sie dazu eine Artikel-Zählliste) Das ist sehr wichtig, ansonsten ist einem Missbrauch Tür und Tor geöffnet! Sie geben die zurückgebrachte Ware auf einem weiteren Lieferschein entweder als Retourware ein oder als negative Liefermenge.
4) Nun zeigen Sie den Bildschirm 6-F. In der Tabellenzeile des aktuellen Datums und des Fahrers finden Sie in der Spalte „Brutto Gesamt-Umsatz“ den Wert aller verkauften Waren! Nun Kontrolle: die Summe der Durchschläge aller den Kunden überreichten Kassazettel muss mit dieser Summe übereinstimmen! Klären Sie alle Differenzen und tragen Sie sie in die Lieferscheine des Fahrers von diesem Tage ein. Die Durchschläge der Kassazettel sind (mind. 7 Jahre) aufbewahrungspflichtig!
5) Nun klicken Sie auf die Schaltfläche [BonDruck p] in der zutreffenden Zeile von Datum + Fahrer. Binnen allerlängstens 30 Sekunden muss der Bon gedruckt sein, andernfalls meldet sich das Programm und löscht die Bon-Anforderung wieder aus der Bon-Anforderungsdatei. Erfolgreich mit gedrucktem Bon abgerechnete Zeilen erscheinen nicht mehr in dieser Tabelle!
Information: Sie können diese Tabelle natürlich auch ohne Registrierkasse verwenden, allerdings müssen Sie die Summen dann selbst in Ihre Registrierkasse eintippen! Auch verschwinden die abgerechneten Zeilen nicht aus der Tabelle. Das ist weiter nicht schlimm, denn Sie können die angezeigten Datumszeilen auf den jeweiligen Tag einengen.