Buchhaltung

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Die hier verwendeten Daten dienen der Überleitung von Sammelrechnungen und Lieferscheinen=Rechnung aus Bäckerei Plus! V2 in eine Finanzbuchhaltung, aktuell in die RZL- oder in die BMD-Finanzbuchhaltung. Aktuell erzeugt die FiBu-Überleitung csv-Dateien mit dem Strichpunkt ; als Trennzeichen.

Beachten Sie bitte, dass die Erlöskonten in die Lieferschein-Zeilen zum Zeitpunkt der Lieferschein-Erfassung (auch Standard-Bestellungen erfassen / einspielen, Lieferscheine kopieren etc.) eingetragen werden! Falls Sie die Erlöskonten in die Artikel (ohne Gruppen) oder in die Artikel-Erlösgruppen (mit Gruppen) noch nicht eingetragen haben, so tun Sie das und passen dann die Lieferschein-Zeilen (und damit die Erlöskonten-Einträge) nachträglich mit dem Programmpunkt  6 – 3 Preise in den Lieferscheinen automatisch anpassen für den gewünschten Zeitraum an. Dieses Teil-Programm korrigiert nicht nur die Preise, sondern trägt auch die Erlöskonten (aus den Artikel-Datensätzen oder den Artikel-Erlösgruppen-Datensätzen) in die Lieferscheinzeilen ein.

Debtorenkonten-Bereich prüfen (RZL + BMD)? Hier können sie die Prüfung der Eingaben einschalten und den Bereich der Kunden-Konten festlegen. Bei der Eingabe in den Kunden-Datensätzen wird dann überprüft, ob sich die eingegebene Kontonummer im festgelegten von/bis Bereich befindet.

Erlöskonten-Bereich prüfen (RZL + BMD)? Hier können Sie die Prüfung der Eingaben einschalten und den Bereich der Erlös-Konten festlegen. Bei der Eingabe im Formular für ein Erlöskonto wird dann überprüft, ob sich die eingegebene Kontonummer im festgelegten von/bis Bereich befindet.

Die RZL Mandanten-Nummer (1 – 999). Wenn Sie Ihrer/Ihrem BuchhalterIn / SteuerberaterIn die Überleitungsdatei geben, so benötigt sie/er im Dateinamen eine Mandanten-Nummer. Fragen Sie danach! Wenn Sie die Mandanten-Nummer vor der Überleitung hier eingegeben haben, so wird die Datei von Bäckerei Plus! V2 automatisch richtig benannt.

Das Debitoren-Sammelkonto in der BMD-Buchhaltung. Falls Sie in eine BMD-Finanzbuchhaltung überleiten wollen (Sie müssen dazu eine Lizenz haben!), so fragen Sie Ihre/n BuchhalterIn / SteuerberaterIn danach und tragen Sie die Nummer des Debitoren-Sammelkontos hier ein, damit sie in der Überleitungsdatei korrekt eingetragen wird.

ComboBox: Wird die RZL-Buchhaltung oder die BMD-Buchhaltung verwendet? Wählen Sie die für Ihren Betrieb zutreffende Buchhaltung:

– RZL-Finanzbuchhaltung (mit Verwendung der Artikel- und Kunden-Erlösgruppen)

Sie müssen die Erlöskonten in die Artikel-Erlösgruppen eintragen! Die Kunden-Datensätze müssen natürlich mit den Debitoren-Konten ergänzt sein. Artikel-Datensätze und Kunden-Datensätze müssen die zutreffende Artikel- bzw Kunden-Erlösgruppe eingetragen haben!

– RZL-Finanzbuchhaltung (ohne Verwendung der Artikel- und Kunden-Erlösgruppen)

Die Kunden-Datensätze müssen natürlich mit den Debitoren-Konten ergänzt sein. Die Artikel-Datensätze müssen mit den zutreffenden Erlöskonten ergänzt werden.

– BMD-Finanzbuchhaltung (mit Verwendung der Artikel- und Kunden-Erlösgruppen)

– BMD-Finanzbuchhaltung (ohne Verwendung der Artikel- und Kunden-Erlösgruppen)

Erlöskonto für fehlende Erlöskonten-Einträge (für den Fall dass für einen Artikel kein Erlöskonto eingetragen wurde). Falls Sie beim jeweiligen Artikel kein Erlöskonto eingetragen haben, soll dieses Erlöskonto zur Verwendung kommen.

„Groschen“Ausgleichs-Erlöskonto. Durch Rabatte und die nötigen Rundungen usw wird die Netto-Summe der Erlöse nicht immer exakt dem Netto-Betrag der Rechnung entsprechen. Dieses Erlöskonto erhält dann während der autom. Verbuchung in der Buchhaltung die Cent-Differenz.

Erlöskonto für die Retourenbegrenzung. Das System der Retourenbegrenzung kann Ihnen einen zusätzlichen Erlös bringen. Um das in den verbuchten Rechnungen getrennt auszuweisen, wird dieses Erlöskonto verwendet.

Drei Text-Felder für den Eintrag der korrekten Begleit-Texte auf Rechnungen ohne Mehrwertsteuer: diese Texte ändern sich dann und wann, deshalb haben wir hier die Möglichkeit geschaffen, die vorgeschriebenen Texte selbst einzugeben.

(01-08-2025 – Text für österr. Bäckerei und eine Lieferung nach außerhalb der EU: Steuerfreie Ausfuhrlieferung gem. § 6 Abs. 1 Z 1 UStG )

(01-08-2025 – Text für österr. Bäckerei und eine Lieferung in ein anderes EU-Land: Reverse Charge: Steuerschuldübergang gem. § 13b Abs. 2 Nr. 7 i. V. m. Abs. 5 UStG )

(01-08-2025 – Text für österr. Bäckerei (Kleinunternehmer mit weniger als 55.000,- Umsatz) und eine Lieferung mit 0% MwSt im Inland: „Gemäß § 19 Abs. 1 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig.” )

(01-08-2025 – Text für österr. Bäckerei (Unternehmen mit mehr als 55.000,- / Jahr Umsatz) eine Lieferung mit 0% MwSt im Inland erfordert eine textliche Erläuterung, Ihr Steuerberater weiß mehr)

Zur Beachtung: Rechnungen an den Bund müssen über das Unternehmens-Service-Portal (USP) eingebracht werden. Da können Sie die Rechnung entweder am USP eintippen oder als elektronische Rechnung übermitteln.